Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das
Fundament der Menschenrechtsbewegung, sichert allen Menschen die gleichberechtigte
Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen
und kulturellen Rechte zu.
Das heißt: Alle Menschen, ob männlich
oder weiblich, haben Anspruch auf alle Menschenrechte. Weder Kultur
noch Tradition können die Verletzung grundlegender Menschenrechte
der Frau entschuldigen.
Universalität bedeutet dabei
nicht Uniformität oder eine Absage an die Pluralität von
Frauenleben. Erst die Vielfalt der Kulturen und geschichtlichen Erfahrungen
gibt den Menschenrechten universellen Charakter.
Das Recht der Frauen
auf Freiheit von Gewalt ist ein integraler Bestandteil der Menschenrechtserklärung
und bindender völkerrechtlicher Konventionen.
Gewalt gegen Frauen ist daher nicht
allein die Angelegenheit von Frauen; sie betrifft Männer ebenso.
Sie müssen sich ihrer Verantwortung stellen und aktiv gegen Gewalt
an Frauen eintreten.
Solange Gewalt gegen Frauen grausamer
Alltag ist, bleiben die Versprechen der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte unerfüllt.