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  Menschenrecht - Frauenrecht  
 
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Fundament der Menschenrechtsbewegung, sichert allen Menschen die gleichberechtigte Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte zu.

Das heißt: Alle Menschen, ob männlich oder weiblich, haben Anspruch auf alle Menschenrechte. Weder Kultur noch Tradition können die Verletzung
grundlegender Menschenrechte der Frau entschuldigen.

 
Universalität bedeutet dabei nicht Uniformität oder eine Absage an die Pluralität von Frauenleben.
Erst die Vielfalt der Kulturen und geschichtlichen Erfahrungen
gibt den Menschenrechten universellen Charakter.

Das Recht der Frauen auf Freiheit von Gewalt ist ein integraler Bestandteil der Menschenrechtserklärung und bindender völkerrechtlicher Konventionen.

 
Gewalt gegen Frauen ist daher nicht allein die Angelegenheit von Frauen;
sie betrifft Männer ebenso.

Sie müssen sich ihrer Verantwortung stellen und aktiv gegen Gewalt an Frauen eintreten.

 
Solange Gewalt gegen Frauen grausamer Alltag ist,
bleiben die Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unerfüllt.

 
 
 

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